Baumfällarbeiten im Winter
Bäume werden im Winter gefällt – das ist nicht nur Tradition sondern hat seine Gründe. Als Grundsatz gilt Fällungen werden zwischen dem 1. Oktober und dem letzten Tag des Februars durchgeführt.
In der Forstwirtschaft werden Baumfällungen vor allen deshalb in den Wintermonaten durchgeführt da die Bäume dann einen geringeren Wasseranteil in den Stämmen und Ästen haben.
Fällungen auf privaten Grundstücken unterliegen Gesetzen und Bundesverordnungen wie z.B. Baumschutzverordnung. Dazu kommen Gesetze auf Landes- und kommunaler Ebene. Ziel dieser Vorgaben ist der Natur- und Artenschutz, z.B. der Schutz von nistenden Vögeln und der Erhalt von Baumarten sowie die Symbiose von Bäumen mit anderen Pflanzen, Pilzen und Tieren.
Wir beraten Sie, führen professionell die Baumfällungen durch und helfen bei Baumfällgenehmigungen.
Nehmen Sie am besten gleich Kontakt zu uns auf.